Liebe potentielle Mitglieder unseres Fördervereins,

 

die Datenschutzverordnung DSGVO macht auch vor uns nicht Halt. Zusammen mit der Beitrittserklärung muss eine Einwilligung zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten abgegeben werden. Dort willigen Sie ein, dass wir die erhobenen Daten speichern und verarbeiten dürfen und bestätigen gleichzeitig, dass Sie das Hinweisblatt über die Speicherung personenbezogener Daten von uns erhalten haben.

 

Zu jeder Beitrittserklärung benötigen wir daher auch Ihre Einwilligung zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten. Das Hinweisblatt verbleibt bei Ihnen.

 

 

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Einwilligung zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (muss mit der Beitrittserklärung abgegeben werden)
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Hinweisblatt Datenschutz
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Nachweis über gezahlte Spenden oder Mitgliedsbeiträge

 

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Rahmen des abzugsfähigen Spendenhöchstbetrages als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar.

 

Als Spendennachweis genügt dem Finanzamt in der Regel der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking). Daher wird auf eine gesonderte Ausstellung dieser Nachweise zukünftig verzichtet. Die Ausstellung der Nachweise durch den Förderverein erfolgt nur dann, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.